Absatz 3 – Wie ist die Definition einer „gefährlichen Fehlfunktion“ zu verstehen

Gefährliche Fehlfunktion: unbeabsichtigter Betrieb des Geräts, der die Sicherheit beeinträchtigen kann.

Das Gerät selbst funktioniert nicht wie angegeben und kann die Sicherheit gefährden. Beispielsweise bei Lüftern ist der Anlaufkondensator des internen Wechselstrom-Asynchronmotors in Form eines Kurzschlusses oder einer Unterbrechung ausgefallen; Bei Klimaanlagen war der Auslass des innenseitigen Abflussrohrs verstopft, was dazu führte, dass das Wasser nicht abfließen konnte und es zu einem Überlaufen des Wassers kam.

Der entscheidende Punkt hierbei ist, den „unbeabsichtigten Betrieb“ zu verstehen. Das Antonym von „unbeabsichtigt“ ist „beabsichtigt“. Im Allgemeinen gibt es in der Norm keine Anforderung für den „bestimmungsgemäßen Betrieb“.
Hier, lassen Sie mich Ihnen ein schreckliches Beispiel geben. Wenn jemand ein elektrisches Bügeleisen verwendet, um den Kopf einer anderen Person zu schlagen, verlangt die Norm nicht, dass wir den Kopf der Person nicht verletzen dürfen, selbst wenn wir das elektrische Bügeleisen verwenden.

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