Abschnitt 3 – Wie ist die Definition von „zusätzlicher Isolierung“ zu verstehen
Eine Isolierung, die außerhalb der Basisisolierung liegt und unabhängig von der Basisisolierung ist und in der Regel für den Benutzer zugänglich ist. Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Zusatzdämmung um eine Zusatzdämmung, bei der es sich um eine zur Grunddämmung hinzugefügte Dämmung handelt. Dabei handelt es sich um ein Grundprinzip dieser Norm, nämlich den Grundsatz des doppelten Schutzes. Für jede Gefahr müssen mindestens zwei Schichten oder zwei Schutzmaßnahmensätze vorhanden sein. Sollte eine der Schutzmaßnahmen versagen, kann das Gerät dennoch durch eine weitere Schutzschicht geschützt werden. Die Anforderung an eine zusätzliche Isolierung besteht hier darin, die Isolierung zu berücksichtigen, die beim Versagen der Basisisolierung eine Schutzfunktion übernehmen kann. Der Schutz dient hier nur dem Schutz spannungsführender Teile. In anderen Anforderungen dieser Norm wird es Anforderungen für doppelte Schutzmaßnahmen für nicht stromführende Teile geben.
Wie in der Abbildung unten gezeigt, von der Außenfläche der Basisisolierung (hier kann darunter die Außenfläche des Drahtmantels des Innendrahtes oder die Kunststoffoberfläche des Schalters verstanden werden) bis zu der Stelle, an der sie sein kann B. vom Benutzer berührt wird (die untere Abdeckung oder die Seitenschale des Geräts), können anhand des Beispielbilds die untere Abdeckung und die Seitenschale des Geräts als zusätzliche Isolierung beurteilt werden. Dementsprechend kann die Kriechstrecke vom inneren Leitungsdrahtmantel entlang der Innenfläche des Seitengehäuses bis zu der Stelle, die vom externen Benutzer berührt werden kann, als zusätzliche Isolierung definiert werden, also die kürzeste geradlinige Entfernung von der inneren Basisisolierung Durch die Luft bis zu der Stelle, die vom externen Benutzer berührt werden kann, kann der zusätzliche Isolationsabstand definiert werden. Der Abstand bezieht sich hier im Allgemeinen auf den Spalt zwischen der Unterschale und der Seitenschale.