Absatz 1 (Geltungsbereich) Auslegung des dritten Absatzes
Diese Norm befasst sich mit den vernünftigerweise vorhersehbaren Gefahren, die von Geräten ausgehen und denen alle Personen ausgesetzt sind. Im Allgemeinen wird jedoch Folgendes nicht berücksichtigt:
– Personen (einschließlich Kinder), deren
• körperliche, sensorische oder geistige Fähigkeiten; oder
• Mangel an Erfahrung und Wissen
verhindert, dass sie das Gerät ohne Aufsicht oder Anleitung sicher verwenden;
– Kinder spielen mit dem Gerät.
Die Norm befasst sich mit den Gefahren, denen alle Personen durch die Geräte ausgesetzt sind, berücksichtigt jedoch weder den Schutz körperlich oder geistig behinderter Menschen noch die Gefahren, die von kleinen Kindern ausgehen, die mit den Geräten spielen.
Einige der neueren Versionen der Norm berücksichtigen einige Aspekte des Schutzes von Kindern, beispielsweise wurden in Kapitel 8 Anforderungen für Kinder zum Testen ihrer Finger hinzugefügt – Testsonde 18 beispielsweise wird in Teil 2 der Norm ausdrücklich erwähnt dass das Produkt keine blinkenden Lichter oder Geräusche haben darf, um Kinder anzulocken, und es gibt einige Anforderungen in Abschnitt 22.44; Die Erhöhung der Anforderungen von 22.51 dient dem Schutz einiger körperbehinderter Menschen.